In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann aufgenommen werden, wer das 18.Lebensjahr vollendet hat und die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Für unter 18-jährige ist der Eintritt in die Jugendfeuerwehr möglich. Informationen und Ansprechpartner findest Du hier
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kann man in seinem Wohnort und (auch gleichzeitig) in seinem Beschäftigungsort (Sitz des Arbeitgebers) werden. Zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsorts ist die Zustimmung des Wehrführers der Feuerwehr des Wohnortes und der Feuerwehr des Beschäftigungsortes jedoch erforderlich.
Über die
Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Freiwillige Feuerwehr
entscheidet der Leiter der örtlichen Feuerwehr.
Es gibt kein „Bewerberverfahren“ und auch keine Aufnahmerituale oder der
Gleichen! Auch Quereinsteiger (m/w), die nicht feuerwehrtechnisch vorbelastet
sind, werden gerne bei uns aufgenommen!
Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Aufgabe im Kreise der Feuerwehren
der Stadt Beverungen haben, wenden Sie sich an die angegebenen
Kontaktadressen
oder füllen Sie unser
Kontaktformular
aus. (Auf Grund der neuen Datenschutzgrundverordnung vorübergehend deaktiviert)
Alternativ
schreiben uns eine kurze
e-Mail
mit Ihren Daten (Alter, Wohnort, Beruf) – wir
stellen dann schnell den Kontakt mit dem jeweiligen Löschzug- oder
Löschgruppenführer für Sie her.
Egal ob Handwerker/in, Hausmann oder -Frau oder
Büromensch - sprechen Sie uns an oder kommen Sie zu den Dienstveranstaltungen.
Die Termine finden Sie
hier
Warum soll ich Mitglied werden?
Getreu dem Motto: "tue Gutes - und sprich darüber!" Feuerwehrleute haben ein hohes Ansehen in der Bevölkerung und sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft.
Wer dabei
ist, kann die
Ehrenamtskarte
beantragen und damit viele Vorteile und Vergünstigungen genießen.
Lernen Sie den Umgang mit interessanter und moderner Technik kennen.
Pflegen Sie Kameradschaft und Teamwork
Genießen Sie
eine hochwertige feuerwehtechnische Ausbildung (kostenlos!)
Wer bei der Feuerwehr ist, darf dadurch keinen beruflichen Nachteil erfahren.
Daher erhalten Sie, oder Ihr Arbeitgeber eventuelle Ausfallzeiten durch Einsatz
oder Lehrgang durch den Träger der Feuerwehr erstattet.
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